Im Lagerverwaltungsystem der SAP (LE-WM) werden von Haus aus verschiedene Kapazitätsprüfmethoden für die Lagerplätze angeboten. Im Hinweis 392776 werden diese noch mal detailliert vorgestellt. Ich möchte diese Methoden noch mal im Einzelnen vorstellen und gegebenfalls auf ein vom Hinweis abweichenden Verhalten hinweisen. Prinzipiell unterscheidet die SAP erstmal zwei Gruppen von Prüfmethoden:
(A) Kapazitätsprüfung auf Quantebene (Prüfmethoden 1 – 3): Die Prüfmethoden 1 – 3 finden grundsätzlich auf Quantebene statt. Das heißt, dass diese Prüfmethoden nur sinnvoll in Lagertypen eingesetzt werden können, in denen die Mischbelegung verboten ist. Der Grund ist, dass bei Mischbelegung nicht die komplette Menge auf dem Lagerplatz zur Kapazitätsprüfung herangezogen wird, sondern für jedes Quant einzeln geprüft wird, ob es die Kapazität überschreitet. Beispielsweise würde auch bei verschiedenen Chargen oder verschiedenen Bestandsqualifikationen desselben Materials mehrere Quants auf dem Platz entstehen, und für jede Charge (bzw. Bestandsqualifikation) wäre die maximal definiert Menge erlaubt.
(B) Kapazitätsprüfung gemäß neutraler Kennzahlen (Prüfmethoden 4 – 6): Diese Prüfmethoden erfordern die Definition dimensionsloser Kennzahlen für den Kapazitätsverbrauch entweder im Materialstamm oder im Lagereinheitentyp. Außerdem muss im Lagerplatzstammsatz eine maximal erlaubte Kapazität hinterlegt werden. Die Grundaussage ist schon mal, dass die Prüfmethoden 1-3 bei Mischbelegung keinen Sinn machen. Wie wir gleich noch sehen werden, ist das nicht immer richtig. Gehen wir mal die jeweiligen Prüfmethoden im Einzelnen durch:
Prüfmethode 1 – Prüfung nach maximalem Gewicht Es wird bei einer Einlagerung oder Zulagerung geprüft, ob das Gewicht des auf dem Lagerplatz entstehenden Quants das im Lagerplatzstammsatz angegebene Maximalgewicht überschreitet und die Einlagerung in diesem Falle abgebrochen. Voraussetzung ist die Pflege der Gewichtsdaten im Materialstamm. Weiter heißt es in dem Hinweis, dass bei Mischbelegung jedes einzelne Quant auf einem Lagerplatz das maximale Gewicht erreichen darf. Eine Kombination mit Mischbelegung wäre für diese Prüfmethode demnach nicht sinnvoll. Um es mit meinen eigenen Worten wiederzugeben: Wenn ich als maximales Gewicht eines Lagerplatzes 300 kg definiere und ich 260 kg von Material A auf diesen Lagerplatz habe, dann sollte es möglich sein, dass 45 kg von Material B auch auf diesen Platz eingelagert werden könnten. Denn obwohl damit das maximale Gewicht von 300 kg überschritten wäre, findet ja – laut Hinweis – die Prüfung auf Quantebene statt und da liegen beide Gewichte unter den 300 kg. Gott sei Dank irrt hier der Hinweis, denn wenn man versucht die 45 kg von Material B auf diesen Platz einzulagern, bricht das System mit dem Fehler ab, dass das maximale Gewicht um 5 kg überschritten ist. Obwohl zwei unterschiedliche Quants auf dem Lagerplatz liegen, prüft das System die Summe der Gewichte der Quants gegen das maximale Gewicht des Lagerplatzes. Alles andere würde auch keinen Sinn machen.
Prüfmethode 2 – Prüfung aufgrund Palettierung nach LET 1 Voraussetzung für diese Prüfmethode ist die Pflege der Palettierungsdaten in der Lagerverwaltungssicht des Materialstammes. Es wird pro Quant maximal die in der ersten Zeile der Palettierungsdaten angegebene Menge zugelassen, unabhängig vom verwendeten Lagereinheitentyp. Die weiteren Palettierungsdaten werden nicht berücksichtigt. Auch für diese Prüfmethode sollte die Mischbelegung im Lagertyp nicht erlaubt sein, da sonst pro Quant die maximale Menge erreicht werden darf. In diesem Falle stimmt diese Aussage. Wenn man für das Material festlegt, dass 250 kg auf einer Palette liegen und von Charge A bereits 200 kg auf einen Platz eingelagert sind, dann kann ich keine 100 kg von Charge A einlagern, aber 100 kg von Charge B.
Prüfmethode 3 – Prüfung aufgrund maximaler Menge pro Platz im Lagertyp In den Lagertypdaten des Materialstammes können Sie eine maximale Menge Pro Lagerplatz pflegen (Sicht Lagerverwaltung 2). Bei der Prüfmethode 3 werden die Quants des entsprechenden Materials bis maximal dieser Menge eingelagert. Auch hier gilt aus den oben genannten Gründen, dass die Mischbelegung verboten sein sollte. Dieses Verfahren wird häufig bei der Fixplatzstrategie angewendet – und macht auch hier eigentlich am meisten Sinn.
Prüfmethode 4 – Prüfung gemäß Kennzahl Material In der Lagerverwaltungssicht des Materialstammes können Sie einen neutralen Kapazitätsverbrauch, bezogen auf eine Mengeneinheit, definieren. In den Lagerplatzstammdaten muß dann eine Gesamtkapazität (ebenfalls neutral) hinterlegt sein. Bei der Einlagerung auf einen Lagerplatz wird die Restkapazität des Lagerplatzes aus der Gesamtkapazität abzüglich der Kapazität der eingelagerten Materialien berechnet und im Lagerplatzstammsatz gespeichert. Bei weiteren Ein- oder Zulagerungen wird diese Restkapazität zur Prüfung, ob die Einlagerung auf diesem Platz erlaubt ist, herangezogen. Diese Prüfmethode ist auch geeignet für Lagertypen mit Mischbelegung. Auch möchte ich ein konkretes Beispiel geben, um den Sachverhalt zu verdeutlichen. Wenn man für ein Material A einen Kapazitätverbrauch von 2 definiert, bedeutet das, dass pro Basismengeneinheit 2 Einheiten (was auch immer die Einheit ist) der Kapazität verbraucht wird. Also 300 kg verbrauchen dann zum Beispiel eine Kapazität von 600. Der Einfachheit halb verbraucht Material B auch pro kg die Einheit 2. Wenn nun der Lagerplatz eine Gesamtkapazität von 800 hat, bedeutet das, dass ich von Material B noch 100 kg einlagern darf. 101 kg würde das System nicht mehr zulassen. Mit folgender Formel kann man die Unterdeckung oder den Überschuß eines Materials in Bezug auf die Gesamtkapazität errechnen:
[(MatKapa * Menge) – GesKapa] / MatKapa mit MatKapa = Kennzahl im Materialstamm Menge = Menge GesKapa = Kennzahl im Lagerplatz
Prüfmethode 5 – Prüfung gemäß Kennzahl LET Bei der Definition der Lagereinheitentypen kann pro Lagereinheitentyp ein Kapazitätsverbrauch hinterlegt werden. Bei der Einlagerung wird dann aus der Gesamt- oder Restkapazität des Platzes und aus der Kapazität der Lagereinheit ermittelt, ob eine Einlagerung möglich ist. Diese Prüfmethode ist nur sinnvoll, wenn pro Platz mehrere Lagereinheiten erlaubt sind. Keinesfalls sollte die Prüfmethode 5 in Zusammenspiel mit der Einlagerungsstrategie I (Zulagerung) verwendet werden. Eine Zulagerung würde keine neue Lagereinheit erzeugen, sondern auf eine bestehende Lagereinheit zulagern. Der Kapazitätsverbrauch würde sich dabei nicht ändern.
Prüfmethode 6 – Prüfungen gemäß Kennzahlen Material und LET Diese Prüfmethode stellt eine Kombination der Prüfmethoden 4 und 5 dar. Sowohl im Materialstamm als auch im Lagereinheitentyp sollten die Kapazitätsdaten gepflegt sein. Wird eine Lagereinheit auf einen Platz eingelagert, so verbraucht sowohl die Lagereinheit als auch das auf Ihr lagernde Material Kapazität. Für diese Prüfmethode sollte die LET-Prüfung im Lagertyp eingeschaltet sein bzw. die Lagereinheitenverwaltung für den Lagertyp aktiv sein. Für die Kapazitätsprüfungen werden die Restkapazitäten bzw. das belegte Gewicht in den Lagerplatzstammdaten bei jeder Ein- oder Auslagerung fortgeschrieben. Die Prüfmethoden 5 und 6 machen auch nur bei Verwendung der Lagereinheitenverwaltung Sinn. Wichtig ist noch folgender Hinweis: Wird die Prüfmethode im laufenden Betrieb abgeändert oder werden Kapazitäts- oder Gewichtsdaten von Materialien oder Lagereinheitentypen verändert, so ist ein Abgleich der Daten erforderlich. Hierfür stellt die SAP den Report RLS10200 zur Verfügung. Damit kann man die Lagerplätze aktualisieren – sofern sie nicht durch offene Transportaufträge gesperrt werden.
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